Häufige Fragen

Ab wann benötigt man einen Datenschutzbeauftragten ?


Sind in einem Unternehmen mindestens 20 Mitarbeiter regelmäßig mit der automatisierten Datenverarbeitung (Erhebung und Nutzung) beschäftigt, muss das Unternehmen laut DSGVO einen Datenschutzbeauftragten benennen. Unabhängig von der Mitarbeiterzahl gilt diese Pflicht auch dann,

wenn besondere Arten von personenbezogenen Daten (z. B. über politische/religiöse Überzeugungen, Ethnie/Rasse, Gesundheit und Sexualleben) verarbeitet werden


oder


wenn die Kerntätigkeit des Unternehmens in der Erhebung, Verarbeitung, Nutzung oder Übermittlung von personenbezogenen Daten liegt. 



Was kann passieren, wenn man verpflichtet ist aber keinen Datenschutzbeauftragten hat ?


Sollte der Unternehmer , obwohl verpflichtet, keinen Datenschutzbeauftragten bestellen droht dem Unternehmer rechtliche Konsequenzen und nicht unerhebliche Bußgelder.


Wer ist juristisch gesehen für die Einhaltung des Datenschutzes im Unternehmen verantwortlich ?


Rechtlich gesehen liegt die Verantwortung zur Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung bei den Verantwortlichen des jeweiligen Unternehmens.

Diese Verantwortung kann auch nicht, egal ob intern oder extern, auf den Datenschutzbeauftragten übertragen werden.


Wie hoch sind die Kosten für einen externen Datenschutzbeauftragten ?


Das kann man so pauschal nicht sagen. In unserem Unternehmen bieten wir zertifizierte externe Datenschutzbeauftragte für Unternehmen (je nach Größe des Unternehmens) ab einem Komplettpreis von 75,-€ monatlich an.

Sicherlich gibt es Angebote die noch darunter liegen, jedoch sollte man sehr genau das Preis/Leistungsverhältnis prüfen.

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