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Was ist ein externer Datenschutzbeauftragter (externer DSB)?
Ein externer Datenschutzexperte ist ein externer Dienstleister, der von einem Unternehmen als verantwortliche Person für den betrieblichen Datenschutz benannt wird. Es handelt sich also – anders als bei einem internen Datenschutzbeauftragten – nicht um einen Mitarbeiter des Unternehmens. 

Ein Datenschutzbeauftragter ist „eine Person, die die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften zu überwachen hat“. Geschieht dies in einem Unternehmen, so ist vom betrieblichen Datenschutzbeauftragten die Rede. Dieser muss von jedem Unternehmen besetzt werden, in dem mindestens 20 Mitarbeiter ständig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten betraut sind. Ob die Bestellung des DSB intern oder extern realisiert wird, kann jedes Unternehmen selbst entscheiden.

Diese umfangreiche und komplexe Position kann zwar von einem internen Mitarbeiter übernommen werden. Der entsprechende Mitarbeiter muss jedoch über eine entsprechende Ausbildung sowie Zertifizierung verfügen und von seiner eigentlichen Tätigkeit freigestellt werden. Dieser interne Datenschutzbeauftragter genießt einen besonderen Kündigungsschutz.

Der externe Datenschutzbeauftragte wird im Rahmen eines Dienstleistungsverhältnisses für ein Unternehmen tätig und kann somit die Aufgabe des betrieblichen Datenschutzbeauftragten übernehmen.
Das bedeutet für die Unternehmen keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, keine Weiterbildungskosten, keine 12 monatige Kündigungszeit.
Somit sind die Kosten überschaubar.
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